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   VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16 We   

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https://dejure.org/2016,23709
VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16 We (https://dejure.org/2016,23709)
VG Weimar, Entscheidung vom 25.06.2016 - 5 E 20311/16 We (https://dejure.org/2016,23709)
VG Weimar, Entscheidung vom 25. Juni 2016 - 5 E 20311/16 We (https://dejure.org/2016,23709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine asylverfahrensrechtliche Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines Ausländers in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (hier: Bulgarien); Verbesserung der Verhältnisse für Asylbewerber in Bulgarien; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16
    Der aus § 11 AufenthG und § 34a Abs. 2 AsylG folgenden Annahme des Bundesgesetzgebers, dass aus einer im Rahmen des Dublin-Systems in der Gestalt einer Abschiebung erfolgenden (Rück-)Überstellung eines Ausländers ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet folgt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 -, www.bverwg.de = InfAuslR 2016, 21 ), steht kein europäisches Recht entgegen.

    Die Befristung dient dem Funktionieren des einheitlichen europäischen Asylsystems, das ein Gemeinwohlziel im Sinne von Art. 78 Abs. 2 AEUV ist (zum Gemeinwohl BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 -, www.bverwg.de, Rn.20 = InfAuslR 2016, 21 ).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16
    Dies gilt sowohl für den Fall, dass über die Frist nach Ermessen zu entscheiden wäre ( § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ), als auch für den Fall, dass die Fristbestimmung infolge übergeordneten Rechts eine gebundene Entscheidung beinhalten müsste (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, www.bverwg.de = InfAuslR 2012, 255 ; vgl. aber auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 -, www.vgh-mannheim.de = , je Rn. 27 am Ende).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16
    In Bulgarien ist ein ausreichend ausdifferenziertes Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingen und zur Durchführung eines effektiven Prüfungs- und Anerkennungsverfahrens installiert, das von einzelnen Unzulänglichkeiten abgesehen den auch unionsrechtlich zu stellenden Anforderungen noch genügt und eine ordnungsgemäße Behandlung der Flüchtlinge ermöglicht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 -, Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene

    Auszug aus VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16
    Dies gilt sowohl für den Fall, dass über die Frist nach Ermessen zu entscheiden wäre ( § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ), als auch für den Fall, dass die Fristbestimmung infolge übergeordneten Rechts eine gebundene Entscheidung beinhalten müsste (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, www.bverwg.de = InfAuslR 2012, 255 ; vgl. aber auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 -, www.vgh-mannheim.de = , je Rn. 27 am Ende).
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